nic.de.ws: Kostenlose Domains (Endung .ws - Dienst wird jedoch Ende Januar 2004 eingestellt)
Domainnamen:
Ein gültiger Domainname besteht aus Zahlen und Buchstaben und dem Zeichen "-" (Bindestrich), wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muss. Ein Domainname muss mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre Verwechslung mit IP-Adressen möglich). Er darf nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Beim Domainnamen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden. Die Mindestlänge des Domainnamens beträgt drei Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC1035). Die Namen bestehender Top Level Domains (arpa, com, edu, gov, int, net, nato, mil, org), ein- und zweibuchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domainnamen nicht zulässig.
Das so genannte Teledienstgesetz (§ 6) fordert seit 01.01.2002 für gewerbliche Homepages ein Impressum, das folgende Angaben enthalten muss:
Name und Anschrift der Firma
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
Geschäftsführer/ Vorstände/ Gesellschafter/ Komplementär (je nach Firmrenrechtsform
Firmensitz/ Registergericht
Registernummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Inhaltlich verantwortlich (Nennung des Verantwortlichen im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages)
Das Impressum muss von allen Seiten der Homepage aus sichtbar sein, deshalb empfehlen wir Ihnen die Einbindung dieser Seite in der obersten Hierarchieebene.
Wenn Sie weitere Fragen zum Impressum haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Innung oder Ihren Berufsverband.
Impressumspflicht im Internet: Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG und § 10 MDStV -
von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - BECKMANN UND NORDA Rechtsanwälte
Abmahnwelle gegen Betreiber von .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen:
Mitte Oktober 2003 wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von
.de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH-
Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den
Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens
zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die
Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben.
Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter
Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt
sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des
Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen.
Sollten auch Sie von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die
nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen für Sie beinhalten:
Heise (1)Heise (2)JuramailInternBlogger
Webspace-Provider, Internet-Zugang
Anbieter
"Kunde wirbt Kunde"-Programm:
Platzieren Sie einfach unseren "Kunde-wirbt-Kunde"-Banner auf Ihrer
Homepage. Wenn jemand darauf klickt und danach ein 1&1 WebHosting-
Paket bestellt, erhalten Sie dafür bares Geld.
Freewebhost.de: Deutschsprachige Liste mit Anbietern kostenlosen Webspaces. Die Datenbank wird täglich aktualisiert und zu jedem Anbieter sind viele Detailinformationen verfügbar.
Homepage Usability: Der Kunde ist König - auch im Web. Denken Sie doch einmal 30 Sekunden darüber nach, worüber Sie sich neulich beim Surfen geärgert haben. War es die fehlende Kontaktadresse auf einer Homepage oder eine verwirrende Navigation? Wenn ja, dann hat der Betreiber die Regeln der Nutzerfreundlichkeit ("Usability") missachtet. Und weil diese Verstöße viel Geld kosten können, bieten spezialisierte Dienstleister an, solchen Fehlern auf die Schliche zu kommen.
www.abmahnwelle.de:
Was viele nicht wissen: Auch Stadtpläne oder Kartenausschnitte
unterliegen dem Urheberrecht. Lohnenswert ist deshalb von Zeit zu Zeit
ein Blick auf die Seite abmahnwelle.de.
(Quelle: 1&1 WebHosting Newsletter 03/2004 vom 29.04.2004)
Disclaimer - Freifahrtschein für die Polizei?
_ Eine der klassischen Fragen aus dem "Handbuch Domain-Namen" ist:
"Kann ich mich mit einem Disclaimer von Anspruechen freihalten?"
Diese Fragestellung ist zur Zeit wieder einmal aktuell, da sich
sogar das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen nicht scheut,
sich von den Seiten der Landesregierung NRW, dem Innenministerium
NRW und anderen Behoerden zu distanzieren.
_ Ein Disclaimer (Haftungsfreizeichnungsklausel) ist eine allgemeine
Erklaerung, ueber die man eine Haftung ausschliessen will. Ver-
wiesen wird in solchen Disclaimern ueblicher Weise auf ein Urteil
des LG Hamburg vom 12.05.1998, demnach man sich lediglich "aus-
druecklich von den Inhalten anderer Seiten distanzieren muss", um
keine Schwierigkeiten mit Links und gelinkten Seiten zu haben.
Das Setzen dieses oder eines anderen Disclaimers schuetzt jedoch
nicht vor juristischen Konsequenzen, wenn man mit den Inhalten
der eigenen Internetseite gegen geltendes Recht verstoesst, und
befreit auch nicht davon, gelinkte Websites zu ueberpruefen, weil
die Moeglichkeit besteht, dass diese rechtswidrige Inhalte auf-
weisen. Der Disclaimer bringt also letztlich wenig bis nichts.
_ Unter Umstaenden fuehrt er zum genauen Gegenteil. Das Setzen eines
Disclaimers weist darauf hin, dass der Inhaber der Internetseite
sich der Moeglichkeit bewusst ist, auf rechtswidrige Inhalte zu
verweisen. Das wird ihm zum Nachteil gereichen. Unter Verweis
auf eine BGH-Entscheidung stellte das LG Hamburg in seiner Ent-
scheidung (Az.: 312 O 85/98) fest, eine solche ausreichende
Distanzierung habe der Beklagte jedenfalls nicht vorgenommen,
indem er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors ver-
weise; dies sei keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht
verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
_ In der Entscheidung wird nicht deutlich, wie man sich ueberhaupt
von den Inhalten von Internetseiten, auf die man linkt, distan-
zieren kann. Aber die Frage ist ihrerseits muessig, da das Urteil
keinen Bestand hatte. Der Beklagte ging in die Berufung und die
Parteien schlossen dann einen Vergleich.
_ www.lka.nrw.de/links.htm
_ Mehr ueber das "Handbuch Domain-Namen" erfahren Sie unter www.domainbuch.de
_ Das Urteil des LG Hamburg finden Sie unter http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm
_ Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter http://www.domain-anwalt.de
1&1 WebElements:
auf Ihrer Homepage ohne großen
Aufwand ansprechende Formulare präsentieren, die es Ihren Besuchern
leicht machen, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Kostenloser Routenplaner:
Der Routenplaner der meistbesuchten Reise-Website Europas steht Ihnen
zum kostenlosen Einbau zur Verfügung. Start und Ziel können auf Wunsch
als Anschrift, POI (z. B. "Oktoberfest") oder Bahnhof/Haltestelle
vorbelegt werden.
COPERNIC ENTERPRISE SEARCH:
Copernic steigt in das Geschäft der Firmensuche ein. Bisher wurde Copernic
Agent als Desktop Meta-Suchmaschine für den PC produziert. Die Version
Enterprise Search zielt auf Firmennetzwerke. Es geht hier weniger um die
Websuche, als vielmehr dem Erfassen von Dokumenten im firmeneigenen Netz. Neben
normalen internen und externen Webdokumenten können PDF- MS Word-, Excel- und
Power Point Dateien erfasst werden. Auch E-Mail Nachrichten (Exchange Server),
RTF-, Word Perfect Dokumente und Textdateien, sowie Zip-Dateien. Dateien können
via HTTP oder dem Windows-spezifischen NTFS-Dateisystem erfasst werden. Selbst
der Zugriff auf Datenbanken via XML ist möglich.
Die Software soll sehr einfach zu bedienen sein. Aktualisierungen der Dokumente
erfolgen automatisch.
Maximal 2 Mill. Dokumente sind erfassbar.
Eine voll funktionsfähige unlimitierte Version, die bis zu 5000 Dokumente
erfasst, steht zum kostenlosen Download auf der Website von Copernic bereit.
(Quelle: @-web Newsletter 10.10.2003)
LINKING MATTERS Verweise sind der Stoff, der das Internet zusammenhält. Je besser eine Webseite mit Verweisen in das Internet eingebunden ist, je mehr wird sie zum fundamentalen Bestandteil des Internet. Unter Linking Mattes wurde eine Website eingerichtet, die alle wichtigen Aspekte der Verlinkung beleuchtet. Basierend auf den drei Grundprizipien der Verlinkung, Inhalte, ausgehende Links und eingehende Links, wird aufgezeigt, warum es es sinnlos ist, umfassende Linkfarmen aufzubauen. Wichtiger sind vielmehr, wenige Links von qualitativ hochwertigen Quellen. Die wichtigste Lektion heißt deshalb: Erstelle qualifizierte, hochwertige Inhalte und verlinke zu hochwertigen Inhalten, dann werden hochwertige Inhalte zurück verlinken. Obwohl die Website ausschliesslich dem Thema Verlinkung gewidmet ist, wird davon abgeraten, sich ausschliesslich mit der Verlinkung zu beschäftigen. Der zu betreibende Aufwand sollte immer mit dem Aufwand aller anderen Marketingstrategien verglichen werden. Wichtig ist der ROI (Return of Investment). Das heisst, Aufwand und Nutzen sollten rechnerisch kalkuliert und ermittelt werden. Jede Massnahme ist aus kaufmännischer Sicht nur dann sinnvoll, wenn sich die Investition von Zeit und Geld in einem angemessenen Zeitraum amortisiert. Linking Matters bietet die kompletten Ausführungen zur Linkstrategie in einem PDF-Dokument zum kostenlosen Download an (englisch). Link
Kostenloser Assistent hilft beim Erstellen des Impressums Online-Tool soll vor Abmahnungen schuetzen Link
Die besten Effekte fuer die Website Trickreiche Features auf Websiten koennen Besucher beeindrucken oder Inhalte besonders anschaulich vermitteln. ZDNet zeigt die acht besten Effekte - komplett mit Demonstration und vollstaendigem Quellcode zum Nachbauen. Link Internet, Website Effekte Kommentar: ???
Farbauswahl fuer jede Website Wenn Sie je versucht haben, ein effektives Farbschema fuer eine Website zu entwickeln, oder sich gefragt haben, warum Banken, große Unternehmen und Finanzinstitute ihre Seiten immer in blauen Farbtoenen baden, lesen Sie hier die Loesung. Link Website Farben Farbwissenschaften Kommentar: ???
Abmahnwelle: 10.000 Euro fuer einen Link Oesterreichische Site: "Die Zeiten sind vorbei, in denen einfach hin und her gelinkt wurde, wie man will" Link
Denic beschraenkt Registrierung ".de"-Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle koennen nicht mehr angemeldet werden Link
Gewinnspielveranstalter gewinnen Gewinnspiele erhöhen die Attraktivität von professionellen, aber auch privaten Internet-Seiten. Doch meist sind das Erstellen und die Durchführung eines solchen Zusatzdienstes mit zu großen Aufwand verbunden. Doch es geht auch einfach: WinOnSite stellt kostenlos ein Gewinnspiel für Ihre Web-Site zur Verfügung, bei dem man keinen Pfennig für die Preise ausgeben muss. Ein Vorteil für den Seiten-Betreiber besteht außerdem darin, dass jeder Gewinnspiel-Teilnehmer seine Chancen bei der Auslosung erhöhen kann, indem er das Preissauschreiben über das eingebundene Spiel weiterempfiehlt. 50 Prozent der darauf verschickten E-Mails enthalten einen Link direkt auf die eigene Homepage, so dass diese demzufolge auch bekannter wird. Link
Geld verdienen durch erwuenschte Werbung und Online-Umfragen. Zusaetzliche Gewinnchancen durch attraktive Verlosungen unter allen Teilnehmern. Einfach informieren, jetzt unter ANZEIGE
A N Z E I G E >>> _______________ WebMart bietet kostenlose Homepage Tools für Webmaster Über 70.000 User nutzen bereits News-System, Newsletter, Gästebücher, Foren, Umfragen, Shops, etc. auf Ihrer eigenen Homepage. Link
Workshop: Webdesign mit Layern Mit Layern setzen Sie auf Dynamik und Bewegung auf Ihrer Website. Internet Pro zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Layer erstellen und für welche Effekte sie sich eignen. Link
Webdesign: Animationen richtig einsetzen Animationen sind ein beliebtes Mittel, um Leben auf die Website zu bringen. Internet Pro zeigt, welche Techniken es gibt, wozu sich die einzelnen Formate eignen und stellt die wichtigsten Editoren vor. Link
Anzeige > Eigener Online-Shop? Wir bringen die Kunden auf Deine Homepage: 750 Gratiseinblendungen zur Anmeldung
CSS Styler 4.6 Rubrik: Internet / Web-Publishing, 900 KByte Der CSS-Styler erleichtert die Entwicklung sowie die Gestaltung von Cascading-Style-Sheets für Webseiten. Mit Cascading-Style-Sheets ist es möglich, eine Internetseite strukturiert zu gestalten und systematisch zu formatieren. Mit dem CSS-Styler generieren Sie den kompletten Code von selbstdefinierten Cascade-Style-Sheets ein paar Mausklicks. Dabei legt das Programm die Syntax selbst fest, so dass hier keine Fehleingaben entstehen können. Zudem ist es möglich, manuell im Style-Sheet-Fomular Code einzugeben. (Shareware, Deutsch) Autoren-Kontakt: Link - Link